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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der UMD Unternehmensservice Müller-Dietrich
 (im Folgenden „Auftragnehmerin“ genannt)



1. Art und Umfang der Leistung

Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen gemäß ihrer gültigen Preisliste, ihres individuellen Angebotes und/oder aufgrund eines gesondert geschlossenen Vertrages. Soweit im Angebot oder im Vertrag nichts anderes geregelt ist, gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die mit Auftragserteilung automatisch als verbindlich anerkannt werden. Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Kompetenzschule gelten zusätzlich die Teilnahmebedingungen für offene Seminare.



2. Vertragsverhältnis

Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen im Rahmen ihres Gewerbebetriebes. Deshalb tritt sie oder einer ihrer Mitarbeiter(innen) in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch dann nicht, wenn die Leistungen in dessen Räumen oder dessen Namen gegenüber Dritten erbracht werden.



3. Mitwirkungsleistung des Auftraggebers

Der Auftraggeber wird die Auftragnehmerin bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Der Auftraggeber teilt der Auftragnehmerin auch mit, welche Informationen und Unterlagen mit Urheber- oder sonstigen Schutzrechten belegt sind. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, sich gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.



4. Datenschutz und Geheimhaltung

Alle Daten werden von der Auftragnehmerin nur zum Zwecke der Auftragserfüllung sowie für interne Zwecke gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte, etwa durch Verkauf, Vermietung, Tausch oder sonstiges Herstellen einer Verfügbarkeit für Dritte, erfolgt nicht. Die Auftragnehmerin beachtet die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz. Auftraggeber und Auftragnehmerin sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten gegenseitigen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder sonst zu verwerten.



5. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Geschäftszeiten

Die vereinbarte Vergütung nach Aufwand ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vereinbarten Leistungen. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten der Auftragnehmerin werden wie Arbeitszeiten vergütet. Ein vereinbarter Festpreis ist ein Pauschalentgelt für die vereinbarten Leistungen. Der Materialaufwand, notwendige Fahrt- und Reisekosten sowie sonstige Auslagen, wie z. B. Porto, werden gesondert vergütet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der am Abrechnungstag gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Auftragnehmerin erstellt nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung, spätestens aber monatlich nachträglich, eine prüffähige Rechnung. Die Rechnungsbeträge sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig. Ein Zahlungsrückstand berechtigt die Auftragnehmerin ihre Leistungen unter Einforderung aller vereinbarten Entgelte bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen einzustellen. Grundsätzlich werden alle Leistungen nur während der üblichen Bürozeiten Montag bis Freitag von 08.00 bis 18.00 Uhr erbracht. Leistungen an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und außerhalb der normalen Bürozeiten werden mit einem Aufschlag gemäß der gültigen Preisliste berechnet.



6. Qualitative Leistungsstörung

Wird die Leistung nicht vertragsgemäß oder fehlerhaft erbracht und hat die Auftragnehmerin dies zu vertreten, so ist sie verpflichtet, die Leistung ohne Mehrkosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist vertragsgemäß zu erbringen. Voraussetzung ist eine Rüge des Auftraggebers, die unverzüglich zu erfolgen hat, spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnis. Die Haftung der Auftragnehmerin wird durch die Haftungssumme von EUR 2.500,-- je Auftraggeber begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers wegen qualitativer Leistungsstörungen sind ausgeschlossen.



7. Haftung und Verjährung

Die Auftragnehmerin ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich; dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Fernschreiben, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die aufgrund der Beauftragung gefertigt, weitergeleitet oder unternommen werden. Eine Haftung für zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Gegenstände jeglicher Art, auch gegenüber Dritten, ist ausgeschlossen. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Unterbrechungen der vereinbarten Leistungen infolge außergewöhnlicher Umstände (höhere Gewalt, Betriebsunterbrechung usw.), übermittlungsfehler aufgrund von Missverständnissen zwischen Personen, die Informationen geben oder empfangen in Bezug auf den Inhalt dieser Informationen, jegliche Verzögerungen bei der übermittlung von Mitteilungen infolge des Verschuldens der Post oder sonstiger übermittlungsstellen sowie für Leistungen von Partner-Unternehmen, für die die Auftragnehmerin lediglich als Mittler auftritt (z. B. Druckerzeugnisse, Seminare, übersetzungen). Hier haften die Partner gemäß ihren eigenen Vertragsbedingungen und AGB. Im übrigen haftet die Auftragnehmerin grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich möglich. Alle Haftungsansprüche des Auftraggebers verjähren 3 Jahre nach Auftragserteilung. Sofern gesetzlich kürzere Verjährungsfristen geregelt sind, gelten diese kürzeren Fristen. Die Auftragnehmerin unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der Allianz Versicherung.



8. Auftragsdauer, Änderung der Dienstleistung und Kündigungsfristen

Der Auftrag ist fest über den vereinbarten Leistungsumfang oder die vereinbarte Auftragszeit abgeschlossen. Der Auftraggeber kann auch nach Beauftragung noch jederzeit änderungen der Leistung und des Leistungsumfangs im Rahmen der Leistungsfähigkeit der Auftragnehmerin verlangen, es sei denn, dies ist für die Auftragnehmerin unzumutbar. änderungen sowie die sich daraus ergebenden Konsequenzen für Vergütung und Leistungszeitraum hat der Auftraggeber zu tragen. Bei einer änderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverhältnisse bleibt der Dienstleistungsauftrag weiterhin gültig. änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen, werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der änderungen, so gelten diese als akzeptiert. Bei einer vereinbarten Auftragszeit kann das Auftragsverhältnis jederzeit von einer der beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende schriftlich (z. B. per Fax) gekündigt werden. Unabhängig davon besteht für beide Seiten die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn sich die Auftragnehmerin durch Auftragsinhalte moralisch oder ethisch beeinträchtigt fühlt.



9. Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Dienstleistungsauftrages unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, so soll die unwirksame, nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine dem Auftragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Auftragsbestandteile wird hierdurch nicht berührt.



10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für den Dienstleistungsauftrag gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Gerichtstand in allen Angelegenheiten ist, soweit gesetzlich zulässig, das für den Geschäftssitz der Auftragnehmerin zuständige Gericht.



Stand: 10.05.2010